Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DIGITAL LEADER GMBH, Industriering 14, 9491 Ruggell
1. Geltung / Vertragsabschluss
1.1 Die DIGITAL LEADER GMBH erbringt ihre Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen DIGITAL LEADER und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von DIGITAL LEADER schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die DIGITAL LEADER ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die DIGITAL LEADER bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote von DIGITAL LEADER sind freibleibend und unverbindlich.
2. Konzept- und Ideenschutz
2.1 Hat der potenzielle Kunde DIGITAL LEADER vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen und kommt DIGITAL LEADER dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
2.2 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die DIGITAL LEADER treten der potenzielle Kunde und die DIGITAL LEADER in ein Vertragsverhältnis ("Pitching-Vertrag"). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. Der potenzielle Kunde anerkennt, dass DIGITAL LEADER bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
2.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von DIGITAL LEADER ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes geniessen. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
2.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von DIGITAL LEADER im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen ausserhalb des Korrektivs eines später abzuschliessenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
2.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von DIGITAL LEADER Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der DIGITAL LEADER binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
2.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass DIGITAL LEADER dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass DIGITAL LEADER dabei verdienstlich wurde.
2.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei DIGITAL LEADER ein.
3. Leistungsumfang / Auftragsabwicklung / Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im DIGITAL LEADER Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch DIGITAL LEADER, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll ("Angebotsunterlagen"). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die DIGITAL LEADER. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für DIGITAL LEADER.
3.2 Alle Leistungen der DIGITAL LEADER sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3 Der Kunde wird DIGITAL LEADER zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von DIGITAL LEADER wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich, alle Massnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch DIGITAL LEADER erforderlich sind.
3.6 Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Dienstleistungen die erforderliche Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität unentgeltlich zur Verfügung.
3.7 Der Kunde wird die DIGITAL LEADER übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
3.8 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von DIGITAL LEADER erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Kunde wird die DIGITAL LEADER hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.
3.9 Wird DIGITAL LEADER wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde DIGITAL LEADER schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.
3.10 DIGITAL LEADER ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.
3.11 Leistungen durch DIGITAL LEADER, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Kunden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei DIGITAL LEADER gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen ausserhalb der üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemässe Handhabung oder Bedienung durch den Kunden entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1 DIGITAL LEADER ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren ("Fremdleistung").
4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. DIGITAL LEADER wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
4.3 Sofern DIGITAL LEADER auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zu stande.
4.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit nicht hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
5. Dienstleistung IT und SLA
5.1 DIGITAL LEADER erbringt für den Kunden Dienstleistungen in der Informationstechnologie und des Betriebs von Hard- und Softwarekomponenten unter Einhaltung der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bildenden Service Level Agreements (SLAs).
5.2 Der genaue Umfang der Dienstleistungen DIGITAL LEADERs ist im jeweiligen SLA mit dem Kunden festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt DIGITAL LEADER die Dienstleistungen während der beim Kunden üblichen Geschäftszeiten laut SLA.
5.3 Grundlage der für die Leistungserbringung von DIGITAL LEADER eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Kunden. Machen neue Anforderungen des Kunden eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird DIGITAL LEADER auf Wunsch des Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
6. Agenturleistungen Social Media Kanäle
6.1 DIGITAL LEADER weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von "Social-Media-Kanälen" (z.B. facebook) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen.
6.2 Es besteht daher das von DIGITAL LEADER nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmässigen Zustandes kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
6.3 DIGITAL LEADER arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde.
6.4 DIGITAL LEADER beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von "Social Media Kanälen" einzuhalten. DIGITAL LEADER kann aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
7. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen
7.1 Soweit dem Kunden von DIGITAL LEADER Softwareprodukte überlassen werden, steht dem Kunden das nichtausschliessliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.
7.2 Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung auf "Stand-Alone-PCs" ist für jeden PC eine Lizenz erforderlich.
7.3 Für dem Kunden überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers.
7.4 Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen.
7.5 Alle dem Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.
8. Termine
8.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich.
8.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung aus Gründen, die DIGITAL LEADER nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt u.a.), ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer des Hindernisses. Dauern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate an, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt.
8.3 Befindet sich DIGITAL LEADER in Verzug, kann der Kunde nur zurücktreten, nachdem er schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Vorzeitige Auflösung / Vertragsende
9.1 DIGITAL LEADER ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere wenn die Ausführung aus Gründen des Kunden unmöglich/verzögert wird, der Kunde trotz Abmahnung gegen wesentliche Pflichten verstösst oder berechtigte Bonitätsbedenken bestehen.
9.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen, wenn DIGITAL LEADER trotz schriftlicher Abmahnung mit Nachfrist von zumindest 14 Tagen gegen wesentliche Bestimmungen verstösst.
9.3 Auf Wunsch unterstützt DIGITAL LEADER bei Vertragsende den Kunden zu den jeweils geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen.
10. Honorar / Vergütung
10.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch, sobald die Leistung erbracht wurde. DIGITAL LEADER ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen. Ab einem (jährlichen) Budget von 10.000 EUR bzw. 11.000 CHF ist DIGITAL LEADER berechtigt, Zwischen- bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
10.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
10.3 Alle nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegoltenen Leistungen werden gesondert entlohnt. Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
10.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 15 %, weist DIGITAL LEADER darauf hin; bis 15 % gilt die Überschreitung als genehmigt.
10.5 Bricht der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten einseitig ab, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten und alle Kosten zu erstatten.
11. Zahlung / Eigentumsvorbehalt
11.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von DIGITAL LEADER.
11.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Mahn- und Inkassospesen (mind. CHF 40,00 je Mahnung) sind zu ersetzen.
11.3 Im Falle des Zahlungsverzuges kann DIGITAL LEADER sämtliche im Rahmen anderer Verträge erbrachten Leistungen sofort fällig stellen.
11.4 DIGITAL LEADER ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht).
11.5 Wurde Ratenzahlung vereinbart, behält sich DIGITAL LEADER bei nicht fristgerechter Zahlung Terminverlust vor.
11.6 Der Kunde ist nicht berechtigt aufzurechnen, ausser die Forderung wurde schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
11.7 DIGITAL LEADER ist berechtigt, Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln; der Kunde erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
12. Eigentumsrecht und Urheberrecht
12.1 Alle Leistungen von DIGITAL LEADER bleiben im Eigentum von DIGITAL LEADER. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck (mangels anderer Vereinbarung geografisch auf Europa beschränkt). Der Erwerb von Nutzungsrechten setzt die vollständige Bezahlung voraus.
12.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von DIGITAL LEADER und – soweit urheberrechtlich geschützt – des Urhebers zulässig.
12.3 Für Nutzungen, die über den vereinbarten Zweck hinausgehen, ist die Zustimmung von DIGITAL LEADER erforderlich; dafür steht eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
12.4 Auch für Nutzungen nach Ablauf der letzten Beauftragung ist die Zustimmung von DIGITAL LEADER notwendig.
12.5 Für solche Nutzungen steht DIGITAL LEADER im 1. Jahr nach Vertragsende die volle, im 2. bzw. 3. Jahr die halbe bzw. ein Viertel der Vergütung zu; ab dem 4. Jahr keine mehr.
12.6 Der Kunde haftet für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des angemessenen Honorars.
13. Kennzeichnung
13.1 DIGITAL LEADER ist berechtigt, auf allen Werbemitteln auf DIGITAL LEADER und allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden ein Entgeltanspruch zusteht.
13.2 DIGITAL LEADER ist – vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs – berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
14. Change Requests
14.1 Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen ("Change Request"). Die gewünschte Änderung muss Beschreibung, Gründe, Einfluss auf Zeitplanung und Kosten darlegen. Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.
15. Gewährleistung
15.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen, schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
15.2 Im Fall berechtigter Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch zu. DIGITAL LEADER kann die Verbesserung verweigern, wenn diese unmöglich oder unverhältnismässig aufwendig ist; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte.
15.3 Es obliegt dem Auftraggeber, die Leistung auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. DIGITAL LEADER ist nur zu einer Grobprüfung verpflichtet.
15.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Regressrecht erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung.
16. Haftung und Produkthaftung
16.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von DIGITAL LEADER und ihrer Leute für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
16.2 Jegliche Haftung für Ansprüche, die aufgrund der erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausgeschlossen, wenn DIGITAL LEADER ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist.
16.3 Schadensersatzansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung, und sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
17. Datenschutz
17.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke und Referenzhinweise automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
17.2 Weitere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter https://the-digital-leader.com/datenschutz/
18. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
19.1 Erfüllungsort ist der Sitz von DIGITAL LEADER. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald DIGITAL LEADER die Ware dem Beförderungsunternehmen übergeben hat.
19.2 Als Gerichtsstand wird das für den Sitz der DIGITAL LEADER sachlich zuständige Gericht vereinbart. DIGITAL LEADER ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
19.3 Soweit Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.