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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung / Vertragsabschluss

1.1 Die DIGITA L EADER GMBH (im Folgenden „DIGITAL LEADER“) erbringt ihre Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen DIGITAL LEADER und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von DIGITAL LEADER schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die DIGITAL LEADER ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die DIGITAL LEADER bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote von DIGITAL LEADER sind freibleibend und unverbindlich.

2. Konzept- und Ideenschutz

2.1 Hat der potenzielle Kunde DIGITAL LEADER vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen und kommt DIGITAL LEADER dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

2.2 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die DIGITAL LEADER treten der potenzielle Kunde und die DIGITAL LEADER in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

2.2 Der potenzielle Kunde anerkennt, dass DIGITAL LEADER bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

2.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von DIGITAL LEADER ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes geniessen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

2.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von DIGITAL LEADER im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen ausserhalb des Korrektivs eines später abzuschliessenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

2.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von DIGITAL LEADER Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der DIGITAL LEADER binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

2.7  Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass DIGITAL LEADER dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass DIGITAL LEADER dabei verdienstlich wurde.

2.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei DIGITAL LEADER ein.

3. Leistungsumfang / Auftragsabwicklung / Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im DIGITAL LEADER Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch DIGITAL LEADER, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die DIGITAL LEADER. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für DIGITAL LEADER.

3.2 Alle Leistungen der DIGITAL LEADER (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3 Der Kunde wird DIGITAL LEADER zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von DIGITAL LEADER wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. DIGITAL LEADER haftet im Falle bloss leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen.

3.5 Der Kunde verpflichtet sich, alle Massnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch DIGITAL LEADER erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Massnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags Kunde sind und die nicht im Leistungsumfang von DIGITAL LEADER enthalten sind.

3.6 Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Dienstleistungen die erforderliche Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität unentgeltlich zur Verfügung.

3.7 Der Kunde wird die DIGITAL LEADER übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.

3.8 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von DIGITAL LEADER erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht.

Zeitpläne für die von DIGITAL LEADER zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Kunde wird die DIGITAL LEADER hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den bei DIGITAL LEADER jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.

3.09 Wird DIGITAL LEADER wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde DIGITAL LEADER schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, DIGITAL LEADER bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt DIGITAL LEADER hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

3.10 DIGITAL LEADER ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.

3.11 Leistungen durch DIGITAL LEADER, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Kunden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei DIGITAL LEADER gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen ausserhalb der beim AN üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemässe Handhabung oder Bedienung durch den Kunden oder sonstige nicht von DIGITAL LEADER zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3.12 Leistungen durch DIGITAL LEADER, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Kunden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei DIGITAL LEADER gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen ausserhalb der üblichen DIGITAL LEADER Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemässe Handhabung oder Bedienung durch den Kunden oder sonstige nicht von DIGITAL LEADER zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Leistungen durch DIGITAL LEADER, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Kunden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei DIGITAL LEADER gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen ausserhalb der üblichen DIGITAL LEADER Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemässe Handhabung oder Bedienung durch den Kunden oder sonstige nicht von DIGITAL LEADER zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1 DIGITAL LEADER ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. DIGITAL LEADER wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

4.3 Sofern DIGITAL LEADER auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Der Kunde ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.

4.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit nicht hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

5. Dienstleistung IT und SLA

5.1 DIGITAL LEADER erbringt für den Kunden Dienstleistungen in der Informationstechnologie und des Betriebs von Hard- und Softwarekomponenten unter Einhaltung der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bildenden Service Level Agreements (SLAs).

5.2 Der genaue Umfang der Dienstleistungen DIGITAL LEADERs ist im jeweiligen SLA mit dem Kunden festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt DIGITAL LEADER die Dienstleistungen während der beim Kunden üblichen Geschäftszeiten laut SLA.

DIGITAL LEADER wird entsprechend dem jeweiligen SLA für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen.

5.3 Grundlage, der für die Leistungserbringung von DIGITAL LEADER eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Kunden, wie er auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des Kunden eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird DIGITAL LEADER auf Wunsch des Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

6. Agenturleistungen Social Media Kanäle

6.1 DIGITAL LEADER weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. 6.2     Es besteht daher das von DIGITAL LEADER nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmässigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.

6.3 DIGITAL LEADER arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.

6.5 DIGITAL LEADER beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann DIGITAL LEADER aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

7. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen

7.1 Soweit dem Kunden von DIGITAL LEADER Softwareprodukte überlassen werden oder dem Kunden die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem Kunden das nichtausschliessliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.

7.2 Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten auf „Stand-Alone-PCs“ ist für jeden PC eine Lizenz erforderlich.

7.3 Für dem Kunden vom DIGITAL LEADER überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.

7.4 Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen.

7.5 Alle dem Kunden von DIGITAL LEADER überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.

8. Termine

8.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von DIGITAL LEADER schriftlich zu bestätigen.

8.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der DIGITAL LEADER aus Gründen, die DIGITAL LEADER nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die DIGITAL LEADER berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8.3 Befindet sich die DIGITAL LEADER in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der DIGITAL LEADER schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Vorzeitige Auflösung / Vertragsende

9.1 DIGITAL LEADER ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  2. b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstösst.
  3. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren DIGITAL LEADER weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung DIGITAL LEADER eine taugliche Sicherheit leistet;

9.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn DIGITAL LEADER fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstosses gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstösst.

9.3 Auf Wunsch unterstützt DIGITAL LEADER bei Vertragsende den Kunden zu den jeweiligen bei DIGITAL LEADER geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen auf den Kunden oder einen vom Kunden benannten Dritten.

10. Honorar / Vergütung

10.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von DIGITAL LEADER für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die DIGITAL LEADER ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von 10.000 EUR bzw. 11.000 CHF oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist DIGITAL LEADER berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

10.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat DIGITAL LEADER für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

10.3 Alle Leistungen von DIGITAL LEADER, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der DIGITAL LEADER erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

10.4 Kostenvoranschläge der DIGITAL LEADER sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von DIGITAL LEADER schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die DIGITAL LEADER den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

10.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von DIGITAL LEADER – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er DIGITAL LEADER die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von DIGITAL LEADER begründet ist, hat der Kunde DIGITAL LEADER darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung ausgeschlossen wird. Weiters ist DIGITAL LEADER bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von DIGITAL LEADER, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich DIGITAL LEADER zurückzustellen.

11. Zahlung / Eigentumsvorbehalt

11.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von DIGITAL LEADER gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschliesslich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von DIGITAL LEADER.

11.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der DIGITAL LEADER die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest CHF 40,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

11.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann DIGITAL LEADER sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

11.4 Weiters ist DIGITAL LEADER nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

11.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich DIGITAL LEADER für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

11.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von DIGITAL LEADER aufzurechnen, ausser die Forderung des Kunden wurde von DIGITAL LEADER schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

11.7 Die DIGITA L EADER GMBH ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die DIGITA L EADER GMBH ausdrücklich einverstanden.

12. Eigentumsrecht und Urheberrecht

12.1 Alle Leistungen von DIGITAL LEADER, einschliesslich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von DIGITAL LEADER und können von DIGITAL LEADER jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von DIGITAL LEADER jedoch ausschliesslich in Europa (geographisch) nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von DIGITAL LEADER setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der DIGITAL LEADER dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von DIGITAL LEADER, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

12.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von DIGITAL LEADER, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von DIGITAL LEADER und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

12.3 Für die Nutzung von Leistungen von DIGITAL LEADER, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung DIGITAL LEADER erforderlich. Dafür steht DIGITAL LEADER und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

12.4 Für die Nutzung von Leistungen von DIGITAL LEADER bzw. von Werbemitteln, für die die DIGITAL LEADER konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf der letzten Beauftragung unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von DIGITAL LEADER notwendig.

12.5 Für Nutzungen gemäss Abs 4. steht der DIGITAL LEADER im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

12.6 Der Kunde haftet DIGITAL LEADER für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

13. Kennzeichnung

13.1 DIGITAL LEADER ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemassnahmen auf DIGITAL LEADER und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

13.2 DIGITAL LEADER ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

14. Change Requests

14.1 Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen („Change Request“). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.

15. Gewährleistung

15.1  Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch DIGITAL LEADER, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

15.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch DIGITAL LEADER zu. DIGITAL LEADER wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde DIGITAL LEADER alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Massnahmen ermöglicht. DIGITAL LEADER ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für DIGITAL LEADER mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

15.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. DIGITAL LEADER ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. DIGITAL LEADER haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

15.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber DIGITAL LEADER erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.

 

16. Haftung und Produkthaftung

16.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von DIGITAL LEADER und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von DIGITAL LEADER ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

16.2 Jegliche Haftung von DIGITAL LEADER für Ansprüche, die auf Grund der von DIGITAL LEADER erbrachten Leistung (z.B. Werbemassnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die DIGITAL LEADER ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet DIGITAL LEADER nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat DIGITAL LEADER diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

16.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung DIGITAL LEADER. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

17. Datenschutz

17.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

17.2 Weitere Datenschutzbestimmungen finden Sie auf https://the-digital-leader.com/datenschutz/.

18. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen DIGITAL LEADER und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

19.1 Erfüllungsort ist der Sitz von DIGITAL LEADER. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald DIGITAL LEADER die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

19.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen DIGITAL LEADER und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird, das für den Sitz der DIGITAL LEADER sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist DIGITAL LEADER berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

19.3  Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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